Information zur Fahrerlaubnisklasse A

A | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW

Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 24 Jahre

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

 

Bei Vorbestiz der Klasse A2 unter 2 Jahren
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 24 Jahre

 

Bei Vorbestiz der Klasse A2 ab 2 Jahren
Übungsfahrten: nach Bedarf

Prüfung: nur Praxis

Mindestalter: 20 Jahre

A2 | Motorräder bis 35 kW / 48 PS

Krafträder bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg

Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 18 Jahre

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

Bei Vorbestiz der Klasse A1 unter 2 Jahren
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 18 Jahre

Bei Vorbestiz der Klasse A1 ab 2 Jahren
Übungsfahrten: nach Bedarf

Prüfung: nur Praxis

Mindestalter: 18 Jahre

A1 | Leichtkrafträder bis 15 PS und 125 ccm

Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW

Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen Zusatzstoff.

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten, 5 Überlandfahrten)

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 16 Jahre

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

B196 | Leichtkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse B

Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW

Theorie: 4 Lektionen zu 90 Minuten

Übungsfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten

Sonderfahrten: keine

Prüfung: keine

Mindestalter: 25 Jahre

Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B

Die Schlüsselzahl B196 gilt nur in Deutschland. Kein vereinfachter Aufstieg in die Klasse A2 möglich!

AM |Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h

Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h, 4 kW bei Elektromotoren, Trikes und Quads mit max 50ccm, 4 kW bis 350 kg Leermasse (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen)

Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff.

Übungsfahrten: nach Bedarf

Sonderfahrten: keine

Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 16 Jahre

Für die Fahrerlaubnis der Klasse AM besteht keine Probezeit.

Mofa | Prüfbescheinigung ab 15 Jahren

Mofa bis 50 ccm und max. 25 km/h

Theorie: 6 Lektionen Mofakurs

Übungsfahrten: 90 Minuten

Sonderfahrten: keine

Prüfung: nur Theorie

Mindestalter: 15 Jahre