Information zur Fahrerlaubnisklasse A

A | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 24 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Vorbestiz der Klasse A2 unter 2 Jahren
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 24 Jahre
Bei Vorbestiz der Klasse A2 ab 2 Jahren
Übungsfahrten: nach Bedarf
Prüfung: nur Praxis
Mindestalter: 20 Jahre
A2 | Motorräder bis 35 kW / 48 PS
Krafträder bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Vorbestiz der Klasse A1 unter 2 Jahren
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 1 Überlandfahrt)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Bei Vorbestiz der Klasse A1 ab 2 Jahren
Übungsfahrten: nach Bedarf
Prüfung: nur Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
A1 | Leichtkrafträder bis 15 PS und 125 ccm
Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen Zusatzstoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 16 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
B196 | Leichtkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse B
Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW
Theorie: 4 Lektionen zu 90 Minuten
Übungsfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten
Sonderfahrten: keine
Prüfung: keine
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B
Die Schlüsselzahl B196 gilt nur in Deutschland. Kein vereinfachter Aufstieg in die Klasse A2 möglich!
AM |Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h
Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h, 4 kW bei Elektromotoren, Trikes und Quads mit max 50ccm, 4 kW bis 350 kg Leermasse (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen)
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: keine
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 16 Jahre
Für die Fahrerlaubnis der Klasse AM besteht keine Probezeit.
Mofa | Prüfbescheinigung ab 15 Jahren
Mofa bis 50 ccm und max. 25 km/h
Theorie: 6 Lektionen Mofakurs
Übungsfahrten: 90 Minuten
Sonderfahrten: keine
Prüfung: nur Theorie
Mindestalter: 15 Jahre