Information zur Fahrerlaubnisklasse B

B | PKW, LKW und andere Kfz bis 3,5 t zGM

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zGM oder Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. Keine Krafträder und keine dreirädrigen Kfz.

Theorie:
12 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen Zusatzstoff.
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner und 2 Lektionen Zusatzstoff.

Übungsfahrten:
nach Bedarf

Sonderfahrten:
Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Landfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)

Prüfung:
Theorie und Praxis

Mindestalter:
18 Jahre (BF17 – Begleitetes Fahren 17 Jahre)

Umschreibung/Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis:
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

BF17 | Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Der Führerschein der Klasse B kann zum begleitenden Fahren ab Vollendung des 17ten Lebensjahres erteilt werden.
Die Ausbildung kann mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Man muss mindestens eine Begleitperson benennen, die nachfolgende Kriterien erfüllen muss:

– Mindestalter 30 Jahre
– Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
– Nicht mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17ten Lebensjahres, wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, mit der dann mit einer eingetragenen Begleitperson in Deutschland oder Österreich gefahren werden darf.

Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.

B 78 | Automatikgetriebe

Die Schlüsselzahl 78 bedeutet, dass man nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darf.

 

Seit 01.04.2021:

Wer bereits eine Beschränkung mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen hat, kann diese durch die Schulung auf Schaltfahrzeugen im Sinne von B197 ohne Praxisprüfung austragen lassen kann und auch Schaltfahrzeuge fahren.

B 197| Automatikgetriebe mit praktische Ausbildung auf Schaltgetriebe

Seit dem 01.04.2021 gilt eine neue Regelung, die erlaubt, dass der Führerschein auf einem Elektro-/Automatikfahrzeug gemacht werden kann, jedoch aber auch für das Führen eines Schaltfahrzeugs gültig ist.

Möglich wird dies durch die Fahrerausbildung nach Abschluss der Grundausbildung:

Mindestens 10 Stunden (a 45 Minuten) praktische Ausbildung auf einem Ausbildungsfahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe, welche aber in die Ausbildung integriert werden können.

Mindestens 15 Minuten-Testfahrt mit dem Fahrlehrer (innerorts/außerorts), aber keine Prüfung!

Sobald dann die Ausbildung komplett abgeschlossen ist und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug bestanden wurde, wird der Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 erstellt und ist uneingeschränkt auch im Ausland gültig !

 

Somit ergeben sich mehrere Möglichkeiten einen Führerschein der Klasse B zu erwerben:

1) Auf Schaltwagen (keine Beschränkungen!)
2) Auf Automatik (ggf. später die Schlüsselzahl 78 gegen B197 zu tauschen)
oder
3) Kombi-Ausbildung B197

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Eine ausländische Fahrerlaubnis kann unter nachfolgenden Voraussetzungen in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden:

Der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis diese zu einem Zeitpunkt erworben hat, in der er keinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Sollte er zuvor schon einen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben, muss die Unterbrechung mindestens 6 Monate betragen haben

oder:

Der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis diese zu einem Zeitpunkt erworben hat, in der er eine Schulausbildung oder ein Studium in dem entsprechenden Land absolviert hat.

Der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich abgelegt hat.

Ausnahmen hierzu erfährst Du bei bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Eine ausländische Fahrerlaubnis wird in Deutschland nur unter oben genannten Umständen anerkannt. Ohne Umschreibung sind die Führerscheine nur 6 Monate ab der Wohnsitzgründung in Deutschland gültig.

Führerscheine aus EU Ländern müssen nicht umgeschrieben werden.